Assistenzdienst

Die individuellen Wünsche und Bedürfnisse des einzelnen sind in der Arbeit mit Menschen ganz besonders zu berücksichtigen. Das Erleben von Gemeinschaft und die Möglichkeit am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können sollte für jeden ermöglicht werden, egal ob man im Heim, bei Eltern/ Angehörigen oder in einer eigenen Wohnung lebt.
Durch unser Angebot von Assistenzdiensten wollen wir diesem Rechnung tragen. Wir wollen das Wunsch- und Wahlrecht des einzelnen nach mehr Selbstbestimmung in der eigenen Lebensführung stärken.
Menschen mit einer Behinderung und/ oder psychischen Erkrankung sind oft auf die Verfügbarkeit von Hilfen durch ihr Umfeld angewiesen.
Doch die Entscheidung, wann Sie einkaufen gehen, sich mit Freunden zum Kaffeetrinken treffen, welche Arbeit Sie ausüben oder ob Sie einfach einen schönen Spaziergang unternehmen wollen, sollte bei Ihnen liegen!
Unsere Angebote umfassen derzeit:
Freizeitassistenz:
Besuchdienste: z.B. im Heim oder zu Hause
Begleitdienste: z.B. Kaffeetrinken, Spaziergänge, Kinobesuche
Persönliche Assistenz:
Budgetassistenz: = Hilfen bei der Umsetzung des Persönlichen
Budgets (z.B. Behördengänge, Beratung,
Koordinierung der Hilfen, stellvertretende
Ausführungen)
Arbeitsassistenz: = individuell erforderliche Hilfen bei der
selbständigen Umsetzung
Freizeitbegleitung = stundenweise Betreuung durch angelernte
Helferinnen/ Helfer
Was kostet das:
Die Freizeitassistenz als niederschwelliges Betreuungsangebot umfasst Einzelbetreuung und individuelle Gruppenbetreuung von Menschen mit Behinderung und/ oder psychischer Erkrankung die derartige Leistungen vom Sozialleistungsträger nicht als Individualleistung, z.B. in Form eines Persönlichen Budgets, erhalten.
Preis:
An- und Abfahrt: 15 € pro angefangener Stunde und Mitarbeiter
(generell) / zzgl. An- und Abfahrt nach Kilometerpauschale
Einzelbetreuung: 15 € pro angefangener Stunde und Mitarbeiter
Gruppenbetreuung: 15 € pro angefangener Stunde und Klient
Der Personaleinsatz richtet sich nach dem Unterstützungsbedarf. Bei
erforderlicher Übernahme der Aufsichtspflicht, obliegt die
Entscheidung dem Dienst.
Leistungen der Persönlichen Assistenz z.B. Arbeitsassistenz, Freizeitbegleitung sowie die Budgetassistenz welche von Sozialleistungsträgern als Sach- oder Geldleistungen übernommen werden sind Individualleistungen. Diese werden bei dem Einsatz von Fachkräften als Fachleistungsstunden verrechnet. Bei einem niederschwelligen Betreuungsbedarf werden Helferkräfte eingesetzt.
Preis:
Fachkräfte: 43 € pro angefangener Stunde und Mitarbeiter
/ zzgl. An- und Abfahrt nach Kilometerpauschale
Heilerziehungspfleger/in, Gesundheits- und Krankenpfleger/in, oder in
ähnlichem Umfang ausgebildetes sonstiges Personal
Helferkräfte: 27 € pro angefangener Stunde und Mitarbeiter
/ zzgl. An- und Abfahrt nach Kilometerpauschale
pflegerisch oder pädagogisch nicht geschultes Personal z.B.
Zivildienstleistende, Praktikant/in, sonstige angelernte Personen
Hinweis:
>> Zusätzlich anfallende Kosten z.B. für Speisen, Getränke, Eintrittsgelder
oder Beförderung sind im Preis nicht enthalten!
>> Pflegeleistungen werden nur in Ausnahmen übernommen!
